Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Nachstehende Verkaufs- und Lieferbedingungen sind Vertragsbestandteil aller Liefergeschäfte des Verkäufers. Sie gelten auch für mündlich abgeschlossene Verträge. Abweichende Bestimmungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- Angebote:
Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend, auch nach Annahme des Angebotes durch den Käufer. Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluß Tatsachen bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers als zweifelhaft erscheinen lassen, ist der Verkäufer berechtigt, Vorkasse zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
- Preise:
Den im Angebot des Verkäufers genannten Preisen liegen die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bestehende Kalkulation zugrunde. Die Gültigkeit dieser Preise setzt eine unveränderte Rohstoffpreissituation und ungestörte Rohstoffversorgung voraus.
- Lieferung und Lieferzeit:
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Käufers, auch wenn der Verkäufer die Versandkosten trägt oder den Transport selbst durchführt. Die Angabe der Lieferzeit ist unverbindlich. Eine Einhaltung der Lieferzeit setzt einen ungestörten Arbeitsprozess und eine ungestörte Rohstoffversorgung voraus. Höhere Gewalt, Krieg, Streik, Sturm, Feuer- und Wasserschäden verlängern die Lieferzeit.
- Mass- und Stückzahl-Toleranzen:
Aus Produkttechnischen Gründen sind geringe Größen- und Stärkentoleranzen nicht ausgeschlossen und nicht zu beanstanden. Bei der Lieferung der über Luftstrom geblasenen Polyäthylen-Erzeugnisse gilt die vom Fachverband Verpackung und Beläge Aufgestellte GKV Prüf- und Bewertungsklausel 1992 für Polyäthylen-Folien. Zählfehler oder Auslesemängel von 5% sind nicht ausgeschlossen und geben keinen Grund zur Reklamation.
- Mengenabweichung:
Bei allen Sonderanfertigungen behält sich der Verkäufer eine Mehr oder Minderlieferung bis zu 10% der bestellten Menge unter Berechnung der tatsächlichen Liefermenge vor. Der vorgenannte Prozentsatz erhöht sich auf 20% für Mengen bis 10.000 Beutel oder Gewichte bis 250 kg.
- Druck:
Der Verkäufer verwendet für den Druck handelsübliche Druckfarben. Eine besondere Gewähr für Lichtbeständigkeit, Alkaliechtheit, Reibebeständigkeit usw. kann vom Verkäufer nicht übernommen werden. Kleinere Abweichungen der Farbnuancen, der Druckstellung und des Druckes, auch innerhalb einer Lieferung, berechtigen den Käufer nicht zur Reklamation. Der Käufer haftet allein für den Druckinhalt und alle rechtlichen Folgen daraus.
- Mängelrügen:
Der Verkäufer gewährleistet vertragsgemässe Güte und Beschaffenheit der Ware. Ein Mangel der gelieferten Ware berechtigt den Käufer, die Beseitigung des Mangels zu verlangen. Der Verkäufer kann nach seiner Wahl den Mangel durch Nachbesserung oder Austausch der Ware beseitigen. Der Käufer darf die Ware nicht unfrei zurücksenden, ohne den Verkäufer vorher zu verständigen und dessen Einverständnis hierfür einzuholen. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen, wenn Trennung von einwandfreier und mangelhafter Ware mit zumutbaren Mitteln möglich ist. In diesen Fällen kann nur Minderung und - sofern die Ware für den Auftraggeber objektiv wertlos ist - Wandlung, nicht aber Schadenersatz verlangt werden.
- Zahlungsbedingungen:
Die Rechnung wird am Liefertag gestellt. Die Zahlungen erbitten wir innerhalb 14 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto. Anderslautende Bedingungen sind nur nach vorheriger Vereinbarung mit dem Verkäufer gültig. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen, die 2% über dem Diskont der Landeszentralbank liegen. Vor völliger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung aus dem laufenden Vertrag verpflichtet.
- Eigentumsvorbehalt:
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Waren vor, bis der Käufer sämtliche Forderungen bezahlt hat. Bei Verarbeitung der Ware erwirbt der Verkäufer das Eigentum bzw. das Miteigentum an dem neuen Erzeugnis. Bei Weiterveräusserung tritt der Käufer sämtliche Forderungen gegen den Erwerber aus der Weiterveräusserung an den Verkäufer ab.
- Erfüllungsort:
Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist Seligenstadt / Main.Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, seine Ansprüche auch an den allgemeinen Gerichtsständen des Käufers geltend zu machen.
- Sonstiges:
DSD-Gebühren: Wir führen grundsätzlich keine DSD-Lizensgebühren an das DSD ab, es sei denn, es gelten individuelle Sondervereinbarungen.
Sind oder werden einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im ganzen nicht. Die Parteien sind solchenfalls verpflichtet, alle Willenserklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die erforderlich sind um eine rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die der unwirksamen rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.


